Auswandern nach Schweden: So beantragst Du die schwedische Staatsbürgerschaft

Du lebst bereits seit fünf Jahren dauerhaft in Schweden? Oder du wohnst seit drei Jahren mit einem schwedischen Staatsbürger zusammen? Dann hast du das Recht, die schwedische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wie das geht, erfährst du hier. 

Im Haus am See oder in der Hütte im Wald, irgendwo zwischen Öresundbrücke und Polarkreis, vergeht die Zeit zwar ruhiger und gelassener – aber Schweden macht es uns leicht, die Zeit intensiv zu genießen und so gehen auch drei bzw. fünf Jahre irgendwann vorbei. Du fühlst dich angekommen, bist integriert und möchtest den letzten Schritt gehen, der dich zu einem formellen Mitglied der schwedischen Gesellschaft macht: Die schwedische Staatsbürgerschaft. Als schwedischer Staatsbürger hast du das uneingeschränkte Recht, in Schweden zu leben und zu arbeiten, du darfst das schwedische Parlament wählen bzw. dich selbst wählen lassen und Teil der schwedischen Streitkräfte werden. 

Auswandern nach Schweden
Foto: Thorben Mielke – Unsplash

Schritt für Schritt: So stellst du deinen Antrag auf die schwedische Staatsbürgerschaft

Die schwedische Staatsbürgerschaft beantragst du ganz einfach online beim schwedischen Migrationsamt Migrationsverket. Bitte beachte, dass der Online-Antrag nur auf Schwedisch verfügbar ist.

  1. Prüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst: Um dich in Schweden einbürgern zu lassen, musst du über 18 Jahre alt sein, deine Identität nachweisen können, keine Vorstrafen haben, ein Aufenthaltsrecht besitzen und mindestens fünf Jahre dauerhaft in Schweden gelebt haben.
  2. Kinder berücksichtigen: Um die schwedische Staatsbürgerschaft auch für deine Kinder zu beantragen, musst du keinen zusätzlichen Antrag stellen. Kinder unter 18 Jahren können in deinen Antrag mit aufgenommen werden, Kinder über 12 Jahren müssen ihre Einwilligung geben und unterschreiben. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  3. Dokumente sammeln: Als EU-Bürger musst du nachweisen können, dass du in den letzten fünf Jahren in Schweden gearbeitet oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hast, über ausreichend finanzielle Mittel verfügst oder studiert hast. Mehr Informationen zu den erforderlichen Unterlagen findest du hier beim Migrationsverket
  4. Stelle deinen Antrag online: Du kannst den Antrag bequem online stellen. Hierfür brauchst du eine gültige E-Mail-Adresse, deinen Personalausweis und eine VISA oder MasterCard. Beantworte alle Fragen im Online-Formular und zahle die Gebühren von 1.500 SEK.
  5. Reiche deinen Antrag online ein: Sobald du den Antrag vollständig ausgefüllt hast, druckst du das Formular aus und unterschreibst es. Wenn du den Antrag nicht ausdrucken kannst, wird er dir innerhalb von vier Wochen automatisch an deine registrierte Adresse geschickt. 
  6. Schicke deinen Antrag dann an folgende Adresse:

    Migrationsverket
    Medborgarskapsenheten
    601 70 Norrköping

Verkürzte Mindestaufenthaltsdauer: Die schwedische Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren beantragen

Wenn du mit einem schwedischen Staatsbürger verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft bist und in sambo zusammenlebst, gilt für dich eine verkürzte Mindestaufenthaltsdauer: Du kannst dich dann bereits nach drei Jahren einbürgern lassen. 

Weitere Möglichkeiten, die schwedische Staatsbürgerschaft zu erwerben

Neben der Antragstellung nach drei bzw. fünf Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Schweden, gibt es drei weitere Möglichkeiten, die schwedische Staatsbürgerschaft zu bekommen: 

  • Geburt
  • Adaption
  • Heirat der Eltern

Ein Kind erwirbt von Geburt an die schwedische Staatsbürgerschaft, wenn es eine schwedische Mutter hat. Ebenso bekommt es die schwedische Staatsbürgerschaft, wenn das Kind einen schwedischen Vater hat und in Schweden geboren wurde. Heiraten ein schwedischer Vater und eine ausländische Mutter, bekommt das Kind mit der Geburt die schwedische Staatsbürgerschaft, egal, wo es geboren wurde.

Die doppelte Staatsbürgerschaft 

Schweden erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Das Gute: Als deutsch-schwedischer Doppelstaater kannst du deine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Seit dem 28.08.2007 verlierst du diese nicht mehr, wenn du dich in Schweden einbürgern lässt. 

Fragen? 

Bei Fragen zum Erwerb der schwedischen Staatsangehörigkeit berät dich das schwedische Migrationsamt Migrationsverket. Hierfür ist weder die Deutsche noch die Schwedische Botschaft zuständig. 

Weiterführende Links:

Auf Schwedisch: https://www.migrationsverket.se

Auf Englisch: https://www.migrationsverket.se