Anders als in Deutschland gibt es in Schweden nur eine zentrale Krankenversicherung. Voraussetzung für die Aufnahme in die schwedische Krankenversicherung ist die Personnummer: Wenn du diese erhältst, bist du automatisch in Schweden krankenversichert. Das schwedische Gesundheitssystem ist staatlich organisiert und wird durch Steuergelder finanziert.
Gesundheitszentren statt Hausarzt
Wenn du in Schweden einen Arzt konsultieren musst, wendest du dich an das örtliche Gesundheitszentrum vårdcentralen, in dem mehrere Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen und Krankenschwestern untergebracht sind. Einen direkten Hausarzt, den man wie hierzulande immer wieder bei Erkrankung oder gesundheitlichen Fragen in Anspruch nimmt, gibt es in Schweden nicht. In der Regel wirst du im schwedischen Gesundheitszentrum jedes Mal von einem anderen Arzt behandelt. Es fällt außerdem eine Patientengebühren an, die standardgemäß zwischen 150 und 200 Kronen liegt.
Nationaler Gesundheitsberatungsdienst am Telefon als Alternative zum Arztbesuch?
In der Regel erachten die Schweden nur in sehr akuten Fällen einen Arztbesuch für sinnvoll. Stattdessen ist es üblich, im Falle einer Erkrankung beim nationalen Gesundheitsberatungsdienst anzurufen. Dieser steht ganzjährig rund um die Uhr zur Verfügung und berät in medizinischen Fragen, stellt telefonisch Diagnosen auf und empfiehlt Medikamente zur Selbstbehandlung. Der Gesundheitsberatungsdienst besteht aus qualifizierten Ärzten und Krankenschwestern und ist telefonisch unter der Rufnummer 1177 oder online unter der offiziellen Website www.1177.se verfügbar. Hier bekommst du auch eine umfassende Beratung zu diversen Gesundheitsthemen in mehreren Sprachen, außerdem gibt es eine Suchfunktion für Gesundheitszentren in deiner Nähe. In medizinischen Notfällen rufst du die 112 an.
Apotheken in Schweden: kein Staatsmonopol mehr
Apotheken in Schweden bieten verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie grundlegende Gesundheits- und Schönheitsprodukte an. Einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie Schmerztabletten findest du aber auch in den meisten gut sortierten Supermärkten.
Bis zum Jahr 2009 besaß der schwedische Staat die alleinige Kontrolle über die etwa 1.000 Apotheken des Landes – dann wurde das Staatsmonopol zerschlagen, der Eintritt großer Unternehmen in den schwedischen Apothekenmarkt erlaubt und die meisten der bis dato einzigen Apotheken (apotek) an große Kettenunternehmen verkauft. Dadurch erhoffte man sich, die Versorgung im ländlichen Nordschweden zu verbessern, Lieferzeiten zu verkürzen und die Preise für Medikamente zu senken.
Alles digital: Rezepte werden elektronisch übermittelt
In Sachen Digitalisierung sind uns die Schweden ja teilweise sehr voraus – vor allem, was die vom Arzt verschriebenen Rezepte betrifft. Etwa 90 Prozent aller in Schweden verschriebenen Rezepte werden elektronisch erfasst und zwischen Arzt und Apotheke digital abgewickelt.
Um dein Arzneimittel abholen zu können, musst du – nach deinem Besuch im Gesundheitszentrum – einfach bei der nächstgelegenen Apotheke deine Personnummer angeben. Dein Gesundheitszentrum hat dann bereits das Rezept in einem Software-System gespeichert, auf das die Apotheken zugreifen können. Patienten haben sogar ein Anrecht darauf, ihr Medikament binnen 24 Stunden nach Erteilung des Rezeptes zu bekommen. Das funktioniert im dünn besiedelten Nordschweden nicht immer so gut, im Rest des Landes hingegen problemlos.
In Schweden zum Arzt gehen ohne schwedische Krankenversicherung
Wenn du vorübergehend nach Schweden reist und in Deutschland versichert bist, hast du in Schweden trotzdem den Anspruch auf eine medizinische Versorgung beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Gesetzlich Versicherte benötigen dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte, die sich inzwischen standardgemäß auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet – du musst sie also nicht mehr gesondert beantragen. Als Privatversicherter gelten für dich die gleichen Regeln wie in Deutschland.
Auch beim Zahnarzt musst du deine Krankenversicherungskarte vorlegen. Hier trägst du die Behandlungskosten bis 3 000 Kronen selbst, bis 15 0000 Kronen trägst du 50 Prozent der Kosten und ab 15 001 Kronen beträgt dein Kostenanteil 15%. Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahre werden beim Zahnarzt kostenlos behandelt.
Im Krankenhaus ist die stationäre Behandlung kostenlos. Es fällt lediglich eine Tagespauschale an, die nicht erstattungsfähig ist. Ambulante Behandlungskosten werden dir zu einem ermäßigten Satz in Rechnung gestellt und sind ebenso nicht erstattungsfähig.